Der Umgang mit dem Wolf ist auch im Bundeshaus ein umstrittener Dauerbrenner – in meiner letzten Kolumne thematisierte ich die Diskussionen in der Wintersession um die Schaffung von „wolfsfreien Zonen“ oder um die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für Abschussbewilligungen von Problemwölfen. Unter dem Eindruck der schnellen, überproportionalen Ausbreitung der Wölfe unterstützte der Ständerat damals auch die Motion „Weniger Bürokratie und wirksamere Massnahmen zum Schutz vor Wolfsschäden in der Schweiz“, die einen unkomplizierten Ausbau der Unterstützungsmöglichkeiten und Finanzhilfen für Herdenschutzmassnahmen und Schadenersatzzahlungen bei Wolfsrissen verlangte.

Nichtsdestotrotz waren Herdenschutzmassnahmen und ihre Finanzierung bereits in dieser Frühlingssession wieder Thema. Denn in der Zwischenzeit hat der Bund die Kantone mit einer Änderung des entsprechenden Kostenverteilers überrumpelt. Er beteiligt sich seit Anfang Februar nur noch mit 50 statt wie bisher mit 80 Prozent an den anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Schutz vor Wölfen und anderen Grossraubtieren – kurz gesagt, der Bund wollte die finanzielle Belastung stärker auf die betroffenen Kantone abwälzen. Ein No-Go, befand jedoch der Ständerat und korrigierte den Beschluss des Bundesrats, der mit Sparbemühungen argumentierte, mit 38 zu 0 Stimmen. Ab 2026 muss der Bund somit wieder 80 Prozent an die Aufwendungen für die Herdenschutzmassnahmen bezahlen. Zu Recht, wie ich finde, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kantone oder unsere Landwirte zusätzliche Kosten für vorgeschriebene Präventionsmassnahmen und Schäden an Tieren übernehmen sollen, die vom Bund unter Schutz gestellt wurden – wenn der Bund den Schutzstatus für den Wolf festlegt, dann hat er auch die finanziellen Konsequenzen zu tragen. Wer befiehlt, soll auch zahlen! Die Wirksamkeit des Herdenschutzes als wichtiger Pfeiler des Wolfsmanagements ist unbestritten und wird von unseren Landwirten durch ihre gewissenhafte Umsetzung mitgetragen. Darum ist es zweifellos richtig, wenn sie durch den Beitrag des Bundes und die Übernahme der Restkosten durch die Kantone finanziell unterstützt werden.

Aber im laufenden Jahr besteht die Gefahr, dass unsere Bäuerinnen und Bauern für ihre Herdenschutzmassnahmen stärker zur Kasse gebeten werden, da der Bund 2025 bloss seinen reduzierten Beitrag von 50 Prozent leistet und die Kantone keine entsprechenden Mehrausgaben budgetiert haben. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Ihre Anstrengungen zum Wolfsschutz wie gewohnt abgegolten werden und Sie nicht zwischen Stuhl und Bank fallen!

Kolumne Bauernblatt OW NW UR