FLUGPLATZ BUOCHS (Stand Sommer 2015)

Am 9. Juni 2010 beauftragte der Nidwaldner Landrat die Regierung, dass er die freiwerdende Fläche von rund 230’000 Quadratmeter des Flugplatzes Buochs erwerben soll. Schon bald mussten wir feststellen, dass die involvierten Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans nicht auf ihr Vorkaufsrecht gegenüber der armasuisse verzichten wollten. Weil die armasuisse aber zu diesem Zeitpunkt noch darauf beharrt hat, dass nur der Kanton den Kauf tätigen kann, begannen schwierige Verhandlungen mit den Korporationen, die Ende 2010 abgebrochen werden mussten.

Trotz der bestehenden Unsicherheiten und Unklarheiten konnten wir sicherstellen, dass der Flugbetrieb aufrechterhalten werden konnte. Dazu mussten der Kontrollturm und wichtige Sicherheitseinrichtungen erneuert werden.

Im Jahre 2011 nutzte der Regierungsrat die Zeit, um vertiefte Abklärungen betreffend Flugplatztyp, Flugplatzbetrieb sowie Eignerstrategie zu treffen. Diese hatten das Ziel, den optimalen Flugplatz für den Kanton Nidwalden unter Berücksichtigung der Interessen aller Partner zu definieren und die dafür notwendigen flugplatzrelevanten Flächen auszuscheiden. Diese Erkenntnisse wurden in einem Grundlagenpapier zusammengefasst, das als Basis für die Gespräche mit den Korporationen dienen sollte und das dem Landrat im Dezember 2011 vorgestellt wurde. Mit dem Grundlagenpapier sollte eine Blockade durchbrochen werden, weil es auch aufzeigte, dass die vom Bund zum Verkauf freigegebenen Flächen direkt von den Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans erworben werden können. Der Kanton seinerseits sollte von den Korporationen im Gegenzug die für den Flugplatz erforderlichen Bau- und Nutzungsrechte erhalten, die er wiederum an eine Betriebsgesellschaft abgeben kann.

Leider konnte auch das Grundlagenpapier die Blockade zwischen den Korporationen und der Regierung nicht lösen und so musste im November 2012 das Nidwaldner Parlament einen wichtigen Richtungsentscheid fällen. Es beauftragte den Regierungsrat, gegenüber der armasuisse dem direkten Verkauf der frei werdenden Landflächen auf dem Flugplatz an die Korporationen zuzustimmen. Am 20. Dezember 2013 konnten die Verträge endlich unterzeichnet werden und dadurch auch das Ziel „das Land nach Nidwalden zurückholen“ erreicht werden.

Anfang 2014 haben der Regierungsrat und die Korporationen in einer Sitzung das weitere Vorgehen besprochen. Im Rahmen eines Variantenstudiums sollen die verschiedenen Vorstellungen der Partner und Auflagen des Bundes betreffend der künftigen Gestaltung und Ausrichtung des Flugplatzes diskutiert und konsolidiert werden. Danach ist als nächster Schritt die Erarbeitung eines Konzeptes geplant, in welchem auch Grösse und Situierung des künftigen „Flugplatz Nidwalden“ definiert werden. Dieses Konzept soll anschliessend dem Landrat vorgelegt werden, bevor in der Umsetzungsphase die weiteren Schritte in Angriff genommen werden (Betriebsreglement, Sicherheitsanlagen, Anpassung Sachplan Infrastruktur Luftfahrt etc.). Das vieldiskutierte „Flugplatz-Dossier“ ist somit auch auf gutem Wege!