BAUGESETZ (Stand Sommer 2015)

Bei meinem Amtsantritt als Baudirektor wollte ich eine völlig neue Baugesetzgebung diskutieren und eine zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage erarbeiten, welche die Herausforderungen der zunehmenden Mobilität und Verkehrsbelastung sowie das schnelle Wachstum der Siedlungsfläche in Bahnen lenken kann. Das neue Baugesetz wurde im Mai 2014 vom Landrat ohne Gegenstimme angenommen. – ein Meilenstein für unseren Kanton!

Speziell war sicher das gewählte Verfahren mit rund 30 Personen an einem Runden Tisch. Es war mir wichtig, dass in diesem partizipativen Verfahren mit verschiedenen Akteuren klare Rahmenbedingungen definiert wurden, die dann in ein schlankes, transparentes und bürgernahes Gesetz einflossen. Im Mai 2013 wurde der Entwurf des Planungs- und Baugesetzes vom Regierungsrat zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Die Einführung des völlig neuen Hüllenmodells stiess auf grosse Akzeptanz.

Zusammengefasst sollen das kantonale Gesetz und die kantonale Verordnung zusammen mit dem kommunalen Bau- und Zonenreglement einen stufengerecht abgestimmten rechtlichen Rahmen bilden, welcher das Bauen im Kanton Nidwalden einfacher, voraussehbarer und letztlich auch kostengünstiger machen soll. Der beantragte Beitritt zur IVHB unterstützt diese Absicht.

Ein Baugesetz, dass die beschränkten Bodenreserven nicht negiert und verdichtetes Bauen fördert, wo dies sinnvoll und möglich ist. Das neue Gesetz beschränkt darum die Regelbauvorschriften im Wesentlichen auf „Abstand – Höhe – Überbauungsziffer“. Den Gemeinden können dadurch wirkungsvolle Instrumente zur Gestaltung der Gemeinden gegeben werden.

NNZ: Neues Baugesetz ändert Spielregeln nicht