Die erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) trat 2014 in Kraft. Sie schützt unser Kulturland besser und lenkt die Siedlungsentwicklung nach innen – Verdichtung ist das Schlagwort der Stunde. Zurzeit läuft die zweite RPG-Teilrevision. Sie hat zum Ziel, das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu zu regeln, eine haushälterische und zweckmässige Nutzung des Bodens zu fördern und den Kantonen einen grösseren Gestaltungsspielraum zu gewähren.
Wie sieht es in Nidwalden mit der Raumplanung und ökonomischer Bodennutzung aus? Wo gibt es Spielraum für die Bedürfnisse, welche die steigenden Bevölkerungszahlen mit sich bringen? Die Topographie unseres Kantons bringt es mit sich, dass das grösste Entwicklungspotenzial im Stanser Talboden verortet wird. Genau dieser attraktive Standort ist aber mit massiven baulichen Einschränkungen versehen. Massgeblichen Einfluss auf die Ausbaufähigkeit dieses Gebiets hat die aktuelle Gefahrenkarte. Sie zeigt, dass bei einem Hochwasser eine Überflutung vom Mündungsgebiet des Buoholzbachs bis nach Stansstad droht. Deshalb ist das Bauen in vielen Zonen des Talbodens durch kostspieligen Auflagen erschwert oder durch Bauverbote verunmöglicht. Für eine gesunde und qualitative Entwicklung unseres Kantons ist es deshalb von grösster Wichtigkeit, dass das Projekt Buoholzbach wie auch andere Hochwasserschutzprojekte in Nidwalden vorangetrieben und realisiert werden. Ich werde unseren Regierungsrat bei der Umsetzung dieser zukunftsgerichteten Generationenprojekte nach Kräften unterstützen. Dabei kann ich auf meine hervorragenden Beziehungen zu den involvierten Bundesämtern zurückgreifen, die ich während langjährigen Tätigkeit als Gemeinde- und Regierungsrat knüpfen konnte!
Mit besten Grüssen
Hans Wicki, Ständerat NW