Geschätzte Medienschaffende,

liebe Kollegin

Willkommen in der Welt der Schule, des Lernens und der Wissenschaften. Die Sozial- und Gesundheitsdirektorin Yvonne von Deschwanden und ich freuen uns sehr, Sie heute hier begrüssen zu dürfen. Wir möchten zurückblicken auf unsere erste Legislatur im Nidwaldner Regierungsrat. Wir möchten Ihnen eine Übersicht geben über wichtigsten Dossiers und Herausforderungen in den letzten 4 Jahren und aufzeigen, ob und wie wir unsere Erwartungen und Zielsetzungen erreichen konnten.

Es ist kein Zufall, dass diese Veranstaltung hier in den neuen Unterrichtsräumlichkeiten des Kollegis stattfindet. Als neugewählte Regierungsräte mussten auch wir viel Neues lernen, uns in bisher kaum bekannte Materien vertiefen und einarbeiten. Und wir mussten die Verwaltung und die internen Abläufe kennenlernen. Es war eine spannende und lehrreiche Zeit, auf die ich nun gerne kurz zurückblicken möchte.

Beginnen wir aus naheliegenden Gründen gleich hier beim Kollegi. Als ich mein Amt als Baudirektor antrat, da war die Situation um diesen Erweiterungsbau salopp gesagt verkachelt. Es war mein erstes grosses Bauprojekt, das im Landrat zuvor verrissen wurde – zu teuer, zu gross. In der Folge haben wir das Konzept in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion angepasst, Transparenz geschaffen und Einsparungen getroffen. Nun ist das Gebäude seit letztem Mai in Gebrauch und das ambitionierte Budget von 15.9 Millionen, mit bloss 300’000 Franken Reserven, konnte sogar unterschritten werden.

Mit den neuen Unterrichtsräumlichkeiten, in denen wir uns befinden, wird eine bisher prekäre Situation behoben. Der Kanton Nidwalden reagierte damit auf die Platznot und den Boom in den MINT-Fächern. Es wurden neue, moderne Unterrichts- und Laborräume aber auch neue Räume für den Hauswirtschaftsunterricht und das Werken geschaffen.

Gerne möchte ich Ihnen nun die Fortschritte in wichtigen Dossiers der Baudirektion anhand von Aussagen erläutern, die ich anlässlich meines Pressegesprächs „100 Tage im Amt“ gemacht habe. Wie war damals die Ausgangslage? Welche Zielsetzungen nannte ich? Was habe ich abgearbeitet?

 

BAUDIREKTION (Aussage 15.10.2010)

„Bei meinem Amtsantritt beleuchtete ich als erstes die Baudirektion und stellte fest, dass das Alltagsgeschäft sehr gut läuft. Grosse Probleme hingegen sah ich bei ausserordentlichen Fragestellungen – bei Gestaltungsplänen und Projekten von kantonaler Bedeutung und Wichtigkeit. Das Agglomerationsprogramm inklusive Flugplatz und Zentralbahn, das Baugesetz, aber auch die Umbauten auf dem Bürgenstock, das grosse Hotelprojekt in Emmetten und ähnliches – all dies sind keine Checklistenprojekte, die sich mit den üblichen Parametern abhandeln lassen.“

Einzigartige Projekte oder Probleme erfordern ebenso einzigartige Lösungen. Ein schneller, seriöser, effizienter und paragraphensicherer Mitarbeiter muss nicht zwingend ein guter Projektmanager sein. Deshalb habe ich für diese ausserordentlichen Projekte schon nach kurzer Zeit durch das Verschieben von Stellenprozenten innerhalb der Baudirektion eine neue Stabstelle gebildet, mit der ich seither sehr nahe zusammenarbeite und die genannten Schwerpunkte eng betreue und bearbeite.

Diese sanfte Reorganisation, die Aufteilung in Spezialaufgaben und Verwaltungsgeschäft, ermöglichte einen flexibleren und effizienten Umgang mit Spezialprojekten und grossen Herausforderungen – losgelöst vom Alltagsgeschäft. Aber auch dieses „daily business“ wurde modifiziert, neu strukturiert und prozessual überarbeitet und ist heute nachfrageorientiert und bedürfnisgerecht aufgestellt. Diese neuen schlanken Prozesse und die organisatorischen Anpassungen werden im Mai 2014 in einem umfassenden Qualitätsmanagement geprüft und – so hoffe ich doch – zertifiziert. Danach unterliegt erstmals die gesamte Baudirektion einem Qualitätsmanagement, was uns als Einheit einen wesentlichen Schritt weiterbringen wird.

 

BAUGESETZ  (Aussage 15.10.2010)

„Vor 2 Jahren wurde die Vorlage für ein neues Baugesetz vom Nidwaldner Volk abgelehnt. Seither liess man als gebrannte Kinder die Finger vor einem neuen Anlauf. Mit dem Resultat, dass unser aktuelles Baugesetz veraltet und nicht mehr zeitgemäss ist.

Auch hier sehe ich grossen Handlungsbedarf und setze mich nun stark dafür ein, dass nun ein neuer Anlauf genommen wird und wir in 2 Jahren ein Baugesetz entwickelt haben, das mehrheitsfähig ist…

… Zusammen mit meinen Mitarbeitern, Organisationen und Bauspezialisten möchte ich eine moderne Rechtsgrundlage schaffen, die die nötigen Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt definiert. “

Ich wollte also eine völlig neue Baugesetzgebung diskutieren und eine zukunftsgerichtete Rechtsgrundlage erarbeiten, welche die Herausforderungen der zunehmenden Mobilität und Verkehrsbelastung sowie das schnelle Wachstum der Siedlungsfläche in Bahnen lenken kann. Dazu darf ich festhalten, dass das neue Baugesetz auf sehr gutem Wege ist. Der RR hat das Geschäft im letzten November verabschiedet und die LR-Kommission BUL hat letzte Woche das Geschäft abschliessend beraten.

Speziell war sicher das gewählte Verfahren mit rund 30 Personen an einem Runden Tisch. Es war mir wichtig, dass in diesem partizipativen Verfahren mit verschiedenen Akteuren klare Rahmenbedingungen definiert wurden, die dann in ein schlankes, transparentes und bürgernahes Gesetz einflossen. Im Mai 2013 wurde der Entwurf des Planungs- und Baugesetzes vom Regierungsrat zu Handen der Vernehmlassung verabschiedet. Die Einführung des völlig neuen Hüllenmodells stiess auf grosse Akzeptanz.

Zusammengefasst sollen das kantonale Gesetz und die kantonale Verordnung zusammen mit dem kommunalen Bau- und Zonenreglement einen stufengerecht abgestimmten rechtlichen Rahmen bilden, welcher das Bauen im Kanton Nidwalden einfacher, voraussehbarer und letztlich auch kostengünstiger machen soll. Der beantragte Beitritt zur IVHB unterstützt diese Absicht.

Ein Baugesetz, dass die beschränkten Bodenreserven nicht negiert und verdichtetes Bauen fördert, wo dies sinnvoll und möglich ist. Das neue Gesetz beschränkt darum die Regelbauvorschriften im Wesentlichen auf „Abstand – Höhe – Überbauungsziffer“. Den Gemeinden können dadurch wirkungsvolle Instrumente zur Gestaltung der Gemeinden gegeben werden.

Ich gehe davon aus, dass das neue Planungs- und Baugesetz im April / Mai vom Landrat verabschiedet wird und eingeführt werden kann. Für den Kanton Nidwalden wird die Verabschiedung des Baugesetzes ein Meilenstein sein und sehr vieles vereinfachen!

 

Agglomerationsprogramm (Aussage 15.10.2010)

„Die erste Version des Agglomerationsprogramms Stans wurde vom Bund abgelehnt. Ich kann nachvollziehen, dass nach diesem negativen Entscheid ein gewisser Frust da war und anfänglich die Dynamik ins Stocken geraten ist. Das Projektteam hat sich aber bald wieder aufgerappelt und sich an die Ausarbeitung der zweiten Fassung gemacht. Das war auch wichtig. Für die zukünftige Entwicklung unseres Kantons ist das Agglomerationsprogramm sehr wichtig – um auf Bundesebene wieder wahrgenommen zu werden, zu Geldern zu kommen und damit wir uns infrastrukturmässig zukunftsgerichtet weiterentwickeln können.

Es geht darum, für Nidwalden visionär zu definieren, wo in Zukunft gewohnt, wo gearbeitet und wo die Freizeit verbracht werden kann. Und mit welchen Mobilitätsachsen diese Räume verbunden sind und erreicht werden können….

… Mein Ziel ist es, dass das aufgegleiste Agglomerationsprogramm innert Jahresfrist vom Landrat und den Gemeinden mitgetragen wird, mit den Nachbar-Agglomerationen abgestimmt ist und beim ARE erfolgsversprechend „verkauft“ werden kann.“

Das darauf erarbeitete und im Sommer 2011 präsentierte Agglomerationsprogramm Nidwalden ist ein umfassendes Planungsinstrument für den ganzen Kanton und zeigt auf, wie sich die Siedlungs- und Landschaftsstrukturen sowie die wesentlichen Verkehrsinfrastrukturen in den nächsten 20 Jahren entwickeln werden. Die daraus abgeleiteten Massnahmen sollen helfen, dass Nidwalden als Wohn- und Arbeitsort attraktiv bleibt und die Lebensqualität für die heutigen und künftigen Generationen erhöht werden kann. Die Bevölkerung wurde mittels eines Informationsflyers, der in alle Haushalte des Kantons gestreut wurde, sowie Orientierungsversammlungen informiert und konnte sich im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung einbringen.

Hier gilt es klar festzuhalten, dass wir uns bereits im Jahre 2011 für ein reduziertes Wachstum engagiert haben. Wir konnten mit den Gemeinden als Planungsziel ein Bevölkerungswachstum von 12% vereinbaren, das gegenüber den letzten 20 Jahren einem nur noch halb so starken Wachstum entspricht.

Das Agglomerationsprogramm soll im Bereich Siedlung und Landschaft eine Trendwende einläuten und eine haushälterische Bodennutzung fördern. Dies soll unter anderem mit Siedlungsverdichtungen und Entwicklungsschwerpunkten erreicht werden. Zudem soll die künftige Siedlungsentwicklung primär auf die bestehende Verkehrsinfrastruktur ausgerichtet sein und über eine gute ÖV-Anbindung verfügen. Auch dies sind Aussagen, die wir mit den Gemeinden vereinbaren konnten, lange bevor die Bevölkerung „JA“ zum revidierten Raumplanungsgesetz gesagt hat.

Im Zuge der Erarbeitung des Agglomerationsprogramms wurden wichtige – und bisher auch fehlende – Konzepte erarbeitet. Dazu gehören

  • ein Verkehrskonzept, mit dem nun auf dem ganzen Kantonsnetz die aktuelle Verkehrssituation aber auch die prognostizierte Situation im Jahre 2030 dargestellt werden kann.
  • Eine ÖV-Strategie mit der ein bezahlbares, optimiertes und nachfrageorientiertes ÖV-Netz geplant werden kann.

Einen Schlüsselbereich des Agglomerationsprogramms bildet Stans West, wo ein attraktiver Entwicklungsschwerpunkt sowie die Infrastrukturprojekte Netzergänzung Stans West (Strasse) und die neue S-Bahnhaltestelle Bitzi (Bahn) geplant sind. Dieser Schlüsselbereich des Agglomerationsprogramms wird von einer Gruppe von Landbesitzern und anderen Gegnern, die sich in einer IG Stans West zusammengetan haben, bekämpft.

Unter der Prämisse „Verkehr vermeiden, verlagern und verträglich gestalten“ wurden im Agglomerationsprogramm verschiedene Massnahmen geplant, die das Ziel haben, den Durchgangsverkehr konsequent von den Zentren fernzuhalten, dem strassengebundenen öffentliche Verkehr aber auch dem Langsamverkehr den nötigen Freiraum gibt.

Im vergangenen Sommer hat der Bund das Agglomerationsprogramm Nidwalden geprüft und für gut befunden – ein schöner Erfolg für unseren Kanton! Er wird – sofern der Bundesrat im 2. Quartal 2014 den entsprechenden Beschluss macht – diverse Infrastrukturprojekte mit einem Beitragssatz von 40 Prozent unterstützen, die dann ab 2015 in Etappen umgesetzt werden.

 

ZENTRALBAHN (Aussage 15.10.2010)

„…In den kommenden Jahren wird eine grosse Nachfragesteigerung im öffentlichen Verkehr prognostiziert. Auf bestimmten Linien herrschen in Stosszeiten schon heute prekäre Platzverhältnisse. Damit dies nicht zum Dauerzustand wird, braucht es einen intelligenten und bezahlbaren Angebotsausbau, der auf unsere Bedürfnisse ausgerichtet ist. An diesem wird momentan geplant: die Tunnellösung für Hergiswil, das Engelbergertal mit seinen ungesicherten Übergängen oder die Frequenzsteigerungen bis Dallenwil oder Wolfenschiessen sind hier die Stichworte und Herausforderungen.“

Auch bezüglich Zentralbahn ist in den vergangenen vier Jahren viel gegangen. Mit dem seit Dezember gültigen Fahrplan profitieren wir bereits heute von der Umsetzung des erarbeiteten ÖV-Konzeptes.

Ein sehr wichtiger Punkt für die Zukunft der zb ist der Doppelspurausbau in Hergiswil, der mich stark in Anspruch genommen hat. Denn die mittel- bis langfristige Angebotsentwicklung auf dem Streckennetz der zb setzt auf dem am stärksten befahrenen Abschnitt Hergiswil Schlüssel – Matt zwingend eine doppelspurige Strecke voraus.

2010 wurde das aufgelegte Bauprojekt für einen Doppelspurausbau der zb zwischen Hergiswil Schlüssel und Matt wegen zahlreicher Einsprachen sistiert. In der Folge hat der Kanton Nidwalden zusammen mit der Gemeinde Hergiswil eine Planung für einen alternativen Doppelspurausbau initiiert. Im Fokus standen dabei Tunnellösungen.

Im Februar 2011 hat der Landrat einem Objektkredit in der Höhe von 1.25 Millionen Franken für ein Vorprojekt für einen „Tunnel lang“ zugestimmt, das verschiedenste Varianten aufzeigen und eine echte Entscheidungsgrundlage bieten soll (die Gemeinde Hergiswil steuerte eine Kostenbeteiligung von 625’000 Franken bei). Neben diesen Machbarkeitsstudien für den „Tunnel lang“ liess das für dieses Projekt eingesetzte Steuerungsgremium auch die Variante „Auflageprojekt und Tunnel kurz“ als Vorprojekt ausarbeiten, damit ein fundierter Vergleich mit der ursprünglich geplanten „À -Niveau Variante vom Haltiwaldtunnel bis Bahnhof Hergiswil“ möglich war.

Nach einem langen und aufwendigen Prozess mit einem sehr breit ausgelegten Variantenfächer und einer Vielzahl von Zusatzabklärungen lagen im Juli 2013 folgende drei fundiert ausgearbeiteten Varianten als Vorprojekte vor

  • Tunnel lang (Haltiwaldtunnel bis Bahnhof Hergiswil)
  • Tunnel kurz mit modifiziertem Auflageprojekt
  • À-Niveau Variante vom Haltiwaldtunnel bis Bahnhof Hergiswil

Diese Varianten wurden im zweiten Halbjahr 2013 einander gegenübergestellt, eingehend geprüft, bewertet und verglichen. Dazu wurde das vom Bund entwickelte NIBA-Verfahren angewendet, welches Kriterien aus den Bereichen Bautechnik, Umwelt, Bahntechnik und –betrieb, Kosten, Zeitbedarf sowie Gesellschaft und Lebensqualität berücksichtigt und das dem nationalen und internationalen Standard zur Bewertung von Bahnprojekten entspricht.

Im Dezember 2013 entschied sich der Nidwaldner Regierungsrat für eine Bestvariante, die im Moment noch von allen involvierten Kantonen und Gemeinden sowie dem Bund im Rahmen einer Vernehmlassung geprüft und beurteilt wird. Im Anschluss daran wird der Regierungsrat allfällige Änderungen vornehmen und den Schlussbericht im Juni 2014 zu Handen der Öffentlichkeit verabschieden. Ich kann festhalten, dass wir in diesem aufwendigen Dossier in den vergangenen vier Jahren extrem gut vorangekommen sind und bin zuversichtlich, dass eine für unseren Kanton und die Gemeinde Hergiswil sinnvolle und zukunftsgerichtete Lösung verwirklicht werden kann.

 

FLUGPLATZ BUOCHS  (Aussage 15.10.2010)

„Als wichtigen Teil des Agglomerationsprogramms erachte ich auch den Flugplatz Buochs – klar ein Schwerpunktthema für mich. Ein bisher höllisch verkacheltes Thema: jeder ist böse über den anderen, Ämter und (ehemalige) Eigentümer sind zerstritten, das Vertrauen ist auf einem Tiefpunkt und viele wollen schon gar nicht mehr miteinander reden. In meinen Gesprächen realisierte ich, wie erschüttert das Vertrauen gewisser Bevölkerungsteile in die Regierung ist. Und ich realisierte ebenso, wie unterschiedlich die Ideen für dieses Grundstück sind, das wir vom Bund zurückerwerben können: Einer will den Flugplatz stilllegen und einen Golfplatz bauen, der andere einen Erlebnispark mit Bad, ein Dritter will den Flugplatz ausbauen und stündlich nach Mailand oder London fliegen können usw.. 42’000 Nidwaldnerinnen und Nidwaldner haben wohl ebenso viele unterschiedliche Vorstellungen! …

…Hier gilt es zu allererst wieder Vertrauen herzustellen, den Involvierten und Akteuren zu zeigen, dass sie ernst genommen werden. Erst dann kann auf dem Flugplatz etwas aufgegleist und entwickelt werden, das mehrheitsfähig und von Bestand ist. Denn dieses Gebiet ist eine riesige Chance für unseren Kanton, hier kann etwas von regionaler, nicht bloss von kantonaler Bedeutung entstehen..“

Mit dem Thema „Flugplatz“ waren ich und mein Departement in den letzten vier Jahren sehr oft in den Medien präsent – manchmal mehr und öfter, als uns lieb war… An der Ausgangslage mit den vielen verschiedenen Interessen hat sich wenig geändert, aber es ist nicht so, dass das Projekt nicht vorangekommen wäre – im Gegenteil!

Bereits am 9. Juni 2010 beauftragte der Nidwaldner Landrat die Regierung, dass er die freiwerdende Fläche von rund 230’000 Quadratmeter des Flugplatzes Buochs erwerben soll. Schon bald mussten wir feststellen, dass die involvierten Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans nicht auf ihr Vorkaufsrecht gegenüber der armasuisse verzichten wollten. Weil die armasuisse aber zu diesem Zeitpunkt noch darauf beharrt hat, dass nur der Kanton den Kauf tätigen kann, begannen schwierige Verhandlungen mit den Korporationen, die Ende 2010 abgebrochen werden mussten.

Trotz der bestehenden Unsicherheiten und Unklarheiten konnten wir sicherstellen, dass der Flugbetrieb aufrechterhalten werden konnte. Dazu mussten der Kontrollturm und wichtige Sicherheitseinrichtungen erneuert werden.

Im Jahre 2011 nutzte der Regierungsrat die Zeit, um vertiefte Abklärungen betreffend Flugplatztyp, Flugplatzbetrieb sowie Eignerstrategie zu treffen. Diese hatten das Ziel, den optimalen Flugplatz für den Kanton Nidwalden unter Berücksichtigung der Interessen aller Partner zu definieren und die dafür notwendigen flugplatzrelevanten Flächen auszuscheiden. Diese Erkenntnisse wurden in einem Grundlagenpapier zusammengefasst, das als Basis für die Gespräche mit den Korporationen dienen sollte und das dem Landrat im Dezember 2011 vorgestellt wurde. Mit dem Grundlagenpapier sollte eine Blockade durchbrochen werden, weil es auch aufzeigte, dass die vom Bund zum Verkauf freigegebenen Flächen direkt von den Korporationen Buochs, Ennetbürgen und Stans erworben werden können. Der Kanton seinerseits sollte von den Korporationen im Gegenzug die für den Flugplatz erforderlichen Bau- und Nutzungsrechte erhalten, die er wiederum an eine Betriebsgesellschaft abgeben kann.

Leider konnte auch das Grundlagenpapier die Blockade zwischen den Korporationen und der Regierung nicht lösen und so musste im November 2012 das Nidwaldner Parlament einen wichtigen Richtungsentscheid fällen. Es beauftragte den Regierungsrat, gegenüber der armasuisse dem direkten Verkauf der frei werdenden Landflächen auf dem Flugplatz an die Korporationen zuzustimmen. Am 20. Dezember 2013 konnten die Verträge endlich unterzeichnet werden und dadurch auch das Ziel „das Land nach Nidwalden zurückholen“ erreicht werden.

Ende Januar 2014 haben der Regierungsrat und die Korporationen in einer Sitzung das weitere Vorgehen besprochen. Im Rahmen eines Variantenstudiums sollen die verschiedenen Vorstellungen der Partner und Auflagen des Bundes betreffend der künftigen Gestaltung und Ausrichtung des Flugplatzes diskutiert und konsolidiert werden. Danach ist als nächster Schritt die Erarbeitung eines Konzeptes geplant, in welchem auch Grösse und Situierung des künftigen „Flugplatz Nidwalden“ definiert werden. Dieses Konzept soll anschliessend dem Landrat vorgelegt werden, bevor in der Umsetzungsphase die weiteren Schritte in Angriff genommen werden (Betriebsreglement, Sicherheitsanlagen, Anpassung Sachplan Infrastruktur Luftfahrt etc.). Das vieldiskutierte „Flugplatz-Dossier“ ist somit auch auf gutem Wege!

Neben den beschriebenen Dossiers, die ich bereits anlässlich des Pressegesprächs nach 100 Tagen im Nidwaldner Regierungsrat angesprochen habe, gab es natürlich noch sehr viele weitere Projekte, die ich begleiten durfte – und die nicht alle für die gleiche mediale Aufmerksamkeit gesorgt haben.

Zum Beispiel das grosse Bauprojekt auf dem Bürgenstock, das von der Baudirektion sehr eng begleitet wurde. Wir trafen uns mit den Gemeinderäten der betroffenen Gemeinden und setzten spezifische Taskforces ein, damit die Bewilligungen und Verfahren seriös und gleichzeitig speditiv vorangetrieben werden konnten. Obwohl es sich um ein äusserst anspruchsvolles Projekt handelt, ist es nun auf sehr gutem Weg und auch die Bauherrschaft ist zufrieden mit den Fortschritten und der unkomplizierten Zusammenarbeit.

Freude bereitet hat mir auch die neue Organisationsform, die ich in unserem Kanton für die Zusammenarbeit mit dem ASTRA etablieren konnte. Nachdem die Verantwortung für die Autobahnen 2008 von den Kantonen wieder an den Bund ging, sollte jede Gemeinde direkt mit dem ASTRA verhandeln und kommunizieren. Diese Reorganisation stellte sich als grosses Problem heraus, da ein zuvor zentraler Akteur fehlte: der Kanton. Wir haben deshalb bei der Baudirektion einen Pool geschaffen, in dem alle Anliegen der Gemeinden gesammelt und koordiniert werden. Die Baudirektion vermittelt zwischen dem Bund und den Gemeinden und unterstützt diese bei der Durchsetzung ihrer Anliegen. Die Wogen haben sich dadurch geglättet und die Zusammenarbeit funktioniert inzwischen einwandfrei. Jede Gemeinde erhält auf diese Weise von der Baudirektion die gewünschte Unterstützung.

Eine erfreuliche Entwicklung nahm auch das Dossier zur Erschliessung des Gebiets Wiesenberg/Wirzweli. In meinen Augen handelt es sich hierbei um ein Generationenprojekt, bei dem lange nur das Nötigste geflickt wurde. Ein typisches Flickwerk halt, darum kostet uns im Moment nur schon die Substanzerhaltung der Strasse eine halbe Million Franken jährlich. Nun haben wir ein auf lange Zeit ausgerichtetes Gesamtkonzept für Strasse und Bahnen aufgegleist, das im Dezember 2012 vom Landrat einstimmig gutgeheissen wurde. Im Dezember 2013 wurde wiederum ohne Gegenstimme der erste Planungskredit von 650’000 Franken gesprochen und auf 2015 ist die erste Umsetzungsphase terminiert. Ich bin höchst zufrieden mit dem Fortschritt dieses Mammutprojektes in einem Umfang von 40 bis 50 Millionen, das mit Augenmass und aus Rücksicht auf die Finanzen schrittweise über einen Zeitraum von 26 Jahren umgesetzt werden soll.

Auch andere Strassenprojekte haben mich in den letzten vier Jahren beschäftigt. Es ist mir wichtig, dass diese Projekte effizient, wirksam und gleichzeitig weitsichtig sind und umgesetzt werden. So hat der Landrat im Sommer 2012 dem Kantonsbeitrag an einen Kreisel in Dallenwil einstimmig zugestimmt. Seit November 2013 ist diese Massnahme umgesetzt und entschärft so einen der unfallträchtigsten Knoten im Kanton Nidwalden.

Im April 2014 werden die Bauarbeiten beim Verkehrsknoten „Oberau/Humligen“ in Wolfenschiessen aufgenommen, wo gleichzeitig auch der Bahnübergang saniert wird und Hochwasserschutzmassnahmen vorgenommen werden. Auch der Antrag zu diesem Projekt wurde im Landrat ohne Gegenstimme gutgeheissen.

Fast schon ein Evergreen in unserem Kanton ist der Wellenberg, der immer noch in der Evaluation des Bundes für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle ist. Bereits in vier Abstimmungen hat sich die Nidwaldner Bevölkerung gegen ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg ausgesprochen und der Regierungsrat hat sich verpflichtet, alle demokratischen und rechtlichen Mittel einzusetzen, damit der Wellenberg aus der Liste der möglichen Standorte entfernt wird.

Es ist uns gelungen, die verhärteten Fronten aufzuweichen und auch die Gegner in Nidwalden zu einer aktiven Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der regionalen Partizipation zu motivieren. Die laufende Etappe 2 des Sachplanverfahrens umfasste Berichte und Stellungnahmen, die von der Plattform Wellenberg koordiniert und in den entsprechenden Fachgruppen kritisch-konstruktiv erarbeitet werden.

Begleitend hat der Kanton Studien zur Tektonik aber auch weiterführende Arbeiten zur Abklärung der Erdbebensicherheit in Auftrag gegeben. Alle bisherigen Ergebnisse der regionalen Partizipation und Studien bestätigen die Auffassung der Nidwaldner Regierung, dass der Standort Wellenberg für ein geologisches Tiefenlager nicht geeignet ist. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass ein geologisches Tiefenlager im Wellenberg nicht mehr weiterverfolgt wird. Wir sind überzeugt, dass wir im Dossier Wellenberg auf gutem Weg sind, ein definitiver Entscheid wird aber erst im Jahre 2015/2016 gefällt.

Sie sehen, geschätzte Medienschaffende, dass mir die Arbeit in den vergangenen vier Jahren nicht ausgegangen ist. Ich darf hier festhalten, dass mir meine Arbeit als Nidwaldner Regierungsrat sehr gefällt und ich sie gerne fortsetzen möchte. Unternehmerisch denkend, zielorientiert handelnd und teamorientiert arbeitend. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen im Anschluss an dieses Mediengespräch gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!