Die Zahl der Gesetze steigt und steigt, die Regulierungskosten ebenso. Kein Wunder, ertönt der Ruf nach einer Bürokratiebremse immer lauter. Auch von unserer Bauernlobby. Ausser natürlich bei Eigeninteressen, dann darf der Gesetzgeber ruhig etwas aufgebläht werden. Zum Beispiel beim Schweizer Zucker, wo die Einzelkulturbeiträge an Bauern und der Grenzschutz durch Zölle heute auf Verordnungsstufe geregelt sind. Bisher sind wir damit gut gefahren. So löste vor einigen Jahren der damals zuständige Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann das damalige Problem der verheerend tiefen Zuckerpreise mit den verfügbaren Verordnungsinstrumenten. Ganz im Sinne der Bauern. Und im Interesse des Landes. Dafür brauchte er kein Gesetz, unternehmerisches Denken und Handeln reichte.

In letzter Zeit kam der Zuckerpreis erneut unter Druck, da die EU sämtliche Produktions- und Exportbeschränkungen 2017 aufhob. Eine Herausforderung für unsere Schweizer Produzenten. Leider hat es der amtierende Landwirtschaftsminister aber versäumt, diese auf Verordnungsstufe zu entschärfen. Und schon steht ein weiteres Gesetz in unserer Verfassung: Im Parlament wurde die parlamentarische Initiative „Stop dem ruinösen Preisdumping beim Zucker!“ angenommen, welche die Beiträge an Rübenkulturen und einen Mindestgrenzschutz gesetzlich verankert. Vorerst zwar befristet, aber trotzdem unnötig, weil die Instrumente zur Problemlösung schon längst vorhanden sind und nur angewendet werden müssten. So verkommt der Kampf gegen die grassierende Regulierungswut und für einen Bürokratieabbau zum Rohrkrepierer. Schade.

Kolumne im Bauernblatt, Nidwalden