Vorletzte Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen entschieden, dass die Pilatus Flugzeugwerke vorerst weiter in Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten VAE ihre PC21 warten dürfen und einem entsprechenden Rekurs aufschiebende Wirkung erteilt. Das sind gute Nachrichten für den grössten Nidwaldner Arbeitgeber – er muss seine mit dem Support von Schulungsflügen betrauten Mitarbeiter vorläufig nicht aus den genannten Ländern abziehen und kann seine bestehenden und genehmigten Verträge erfüllen.
Die für Pilatus gefährliche Situation entstand, nachdem ein Sektionschef des EDA dem Flugzeugbauer im Juni die Tätigkeit in Saudi-Arabien und den VAE untersagt hatte und sich dabei auf das sogenannte Söldnergesetz berief. Gemäss dem EDA stellen die Dienstleistungen von Pilatus eine logistische Unterstützung von Streitkräften dar und widersprächen dem Gesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen. Dieses Gesetz wurde 2015 eingeführt um zu vermeiden, dass private Söldnergruppen und Armeen wie Blackwater von der Schweiz aus agieren – aber bestimmt nicht in der Absicht, dass damit Industriebetriebe wie Pilatus in ihrer Geschäftstätigkeit behindert werden.
Seit dem Entscheid des EDA-Sektionschefs habe ich über den Sommer den parlamentarischen Widerstand organisiert, mehrere Motionen und Interpellationen angestossen und selbst eine Motion eingereicht. Ich erhoffe mir, dass in der kommenden Wintersession eine klärende Debatte stattfindet, das Parlament die Motion an den Bundesrat überweist und danach das Söldnergesetz so angepasst wird, dass es nicht weiter unsere Industrie gefährdet. Aber auch wenn dies erreicht wird, sind Schweizer Unternehmen wie die Pilatus noch nicht aus dem Schneider. Denn erst im Februar kam eine Initiative zustande, die keine Waffenexporte in Bürgerkriegsländer duldet und ein Mitspracherecht bei problematischen Exporten fordert. Gut möglich also, dass die Geschäftstätigkeit von Pilatus in Zukunft nicht durch die eigenwillige Interpretation eines Beamten, sondern durch ein neues Gesetz eingeschränkt oder gar verunmöglicht wird – auch wenn die gelieferten Flugzeuge erwiesenermassen zu Ausbildungszwecken und nicht für kriegerische Anwendungen genutzt werden. Hier gilt es Gegensteuer zu geben!
Kolumne „Stimme aus Bern“ – Nidwaldner Zeitung