Die Wogen in der Sommersession des Ständerats gingen hoch, als die Teilrevision des Jagdgesetzes debattiert wurde. Der Bundesrat schlug vor, dass der bisherige Schutzstatus gelockert wird – so soll der Bestand von gewissen geschützten Wildtieren dezimiert werden dürfen, sofern diese grosse Schäden anrichten, Menschen gefährden oder die Artenvielfalt bedrohen. Er nahm die Anliegen der ländlichen Regionen auf und möchte inskünftig darauf verzichten, dass weiterhin jeder Abschuss eines Wolfs vorher von einem Bundesamt beurteilt werden muss. Die Debatte wurde sehr emotional geführt, ein Stadt-Land-Graben war unübersehbar – hier die Begeisterung für die Rückeroberung alter Territorien, da die Angst und der Ärger über die Auswirkungen der zunehmenden Raubtierpräsenz. Während der Bauernverband und Vertreter der Bergkantone den Wolf ganz von der Liste der bedrohten Tierarten streichen wollten, empfanden Umwelt- und Tierschutzverbände sowie die Ratslinke die Vorlage als „Frontalangriff“ und drohten mit dem Referendum. Trotzdem stimmte der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats klar zu. Für Wolf, Schwan, Biber und Luchs dürfte es in der Schweiz ungemütlicher werden, wenn sie sich nicht zu benehmen wissen. Ich hoffe natürlich, dass wir in einer allfälligen Volksabstimmung auf die Unterstützung von betroffenen Bauern und der ländlichen Bevölkerung zählen dürfen. Nun wünsche ich allen einen wunderbaren Sommer und eine grossartige Ernte!

Kolumne im Bauernblatt, Nidwalden