In der Frühlingssession behandelte der Ständerat die Motion „Für stabilere Einkommen in der Landwirtschaft“ von Jean-Paul Gschwind, die vor zwei Jahren vom Nationalrat knapp angenommen wurde. Sie verlangt, dass Landwirte steuerbegünstigte Rückstellungen machen können, um Verdienstausfälle oder Mindereinnahmen zu kompensieren, wenn schlechte Bedingungen die Erträge schmälern. Es ist klar, dass unsere Landwirtschaft stark von den Launen von Mutter Natur abhängig ist – Hitze, Dürre, Frost, Sturm oder Hagel können verheerende Folgen haben, Schädlinge oder Pilzkrankheiten ebenso. Die Wetterextreme der letzten Jahre lassen grüssen. Aber ist die Landwirtschaft tatsächlich die einzige Branche, die aussergewöhnlichen klimatischen Umständen und Risiken ausgesetzt ist? Ist der Tourismus nicht ebenso betroffen? Oder die Gastronomie? Und wie sieht es aus, wenn – unabhängig vom Wetter – ein unvorhersehbares Virus ganze Branchen in ihrer Existenz bedroht und unserer Wirtschaft unabsehbare Schäden zufügt? Die Wirtschaftswelt birgt Risiken und zum Unternehmertum gehört es, diese sorgfältig abzuwägen. Und, sofern es die Margen und das Geschäftsfeld zulassen, in guten Zeiten Reserven für schlechtere Zeiten anzulegen. Die explizit geforderte Privilegierung der Landwirtschaft bewog den Ständerat, die Motion abzulehnen, da sie neue Ungleichbehandlungen schaffen würde. Steuerbegünstigte Rückstellungen müssten, wenn überhaupt, für alle Betriebe und Wirtschaftszweige eingeführt werden.

Kolumne im Bauernblatt, Nidwalden