In der Herbstsession verabschiedeten die eidgenössischen Räte verschiedene Massnahmen im Rahmen des Covid-19-Gesetzes. Hilfspakete wurden en masse beschlossen – für Selbständige, Schausteller, Eventveranstalter, Medien, Fussball- und Eishockey-Clubs etc.. Ich verstehe, dass viele leidende Branchen nun nach weiterer Staatshilfe rufen – vor allem nach der schnellen, unkomplizierten Reaktion des Bundes zu Beginn der Krise. Gleichzeitig erachte ich die Erwartung, dass der Staat nicht nur im absoluten Notfall einspringt, als sehr gefährlich. Damit werden Anspruchshaltungen geschürt, die weit weg von unserem bewährten, selbstverantwortlichen schweizerischen Erfolgsweg sind. Da blutet mein liberales Herz.
Dass der öffentliche Verkehr unterstützt werden soll, war aber unbestritten. Mit einem Massnahmenpaket sollen die Einnahmenausfälle abgefedert werden, welche ÖV-Unternehmen wie SBB, zb oder Postauto wegen der Corona-Pandemie erlitten haben. Ausklammern wollte der Bundesrat aber den Ortsverkehr. Dieser war noch nie Bundesaufgabe, sondern wurde von Gemeinden und Kantonen bestellt und finanziert. Aus städtischen und linken Kreisen kam trotzdem die Forderung, dass lokale Verkehrsbetriebe Hilfsgelder des Bundes erhalten sollen. Ein Kardinalfehler.
Denn zu Ende gedacht bedeutet das, dass nicht nur Mobilitätsangebote in Genf, Luzern oder Zürich unterstützt werden, sondern konsequenterweise auch solche in Dallenwil oder Beckenried. Ich fand, dass – im Sinne der Gleichbehandlung von Stadt und Land – dann auch Bergbahnen und andere touristische Anbieter in ländlichen Gegenden von den Hilfsgeldern profitieren sollen. Schliesslich verfügen auch sie über Konzessionen, die sie zum Betrieb verpflichten. Der Lockdown hat auch sie getroffen. Das Parlament entschied, nebst dem ÖV auch Ortsverkehr und touristische Anbieter mit insgesamt 900 Mio. Franken zu unterstützen.
Und damit mir nun niemand Spitzfindigkeit oder Eigennutz unterstellt: Die Titlis-Bahnen werden nicht von diesen Geldern profitieren können! Aber viele Seilbahnen im Kanton und andere lokale ÖV-Anbieter wie etwa der Ortsbus Hergiswil können nun unter gewissen Bedingungen beim Kanton ein Gesuch einreichen. Wird dieses gutgeheissen, dann übernimmt der Bund 80% des Kantonsbeitrags. So holen wir also einen Teil des Finanzausgleichs zurück!
Kolumne „Stimme aus Bern“ – Nidwaldner Zeitung