In meiner letzten Kolumne erwähnte ich, dass der Ständerat das Gentech-Moratorium vorsichtig gelockert hat, damit mit neuen Genom-Editierungsverfahren der Einsatz von Pestiziden wie auch das Ertragsausfallrisiko für unsere Bauern minimiert werden kann. Ich befürchtete damals, dass der Bauernverband den zukunftsgerichteten Beschluss im Nationalrat bekämpfen wird. Zu meiner Freude hat er seine Haltung überdacht und mit der Mehrheit des Nationalrats den Bundesrat beauftragt, bis Mitte 2024 ergebnisoffen zu prüfen, wie neue Züchtungsmethoden künftig geregelt werden sollen. Ein weitsichtiger Entscheid, der hoffentlich nicht nur geprüft sondern auch umgesetzt wird.
Ebenso erfreut bin ich darüber, dass der Ständerat in der Frühlingssession die Volksinitiative „Zur Abschaffung der Massentierhaltung“ wie auch den Gegenvorschlag des Bundesrats sehr deutlich ablehnte. Die Initiative, über die wohl im Herbst abgestimmt wird, will das Tierwohl mit Vorschriften zu Höchstzahlen für Tiere pro Stall, regelmässigem Auslauf, einer schonenden Schlachtung u.v.m. in der Verfassung verankern. Mit ihrem Ansinnen schiessen die Initianten weit über das Ziel hinaus, kennt unser Land doch heute schon das strengste Tierschutzgesetz weltweit; auch eine Höchstbestandsverordnung existiert bereits. Im Hinblick auf die Abstimmung befürchte ich aber erneut einen Stadt-Land-Graben – ähnlich wie bei der Trinkwasser- und Pestizidinitiative im vergangenen Jahr. Und weil die Städter anders denken als die Bewohner der ländlicheren Produzentenkantone, darf diese schöngeistige, unnötige Initiative nicht unterschätzt werden – darum ist Ihr Engagement gefragt, geschätzte Bäuerinnen und Bauern!
Bauernblatt Obwalden, Nidwalden, Uri