Regulierungskosten beeinflussen die Produktivität der Schweizer Unternehmen negativ und belasten die Wirtschaft. Oft sind Regulierungen unnötig, ineffizient, falsch ausgestaltet oder nutzen die Möglichkeiten der Digitalisierung kaum. Der Aufwand führt zu volkswirtschaftlichen Schäden, gefährdet Arbeitsplätze und vernichtet Steuergelder.

In der Herbstsession folgte der Ständerat dem Nationalrat und beschloss, dass Unternehmen von administrativem Aufwand entlastet werden sollen. Das „Unternehmensentlastungsgesetz“ verlangt, dass die Bundesverwaltung Verordnungen systematisch auf Entlastungspotenzial prüft, anfallende Kosten transparent ausweist und die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzt. Gerade heute, bei hoher Inflation und hohen Energiepreisen, ist es für Unternehmen wichtig, dass sie nicht noch zusätzlich durch regulatorische Auflagen belastet werden.

Da die meisten Bauernbetriebe in unserem Land Einzel- oder Familienbetriebe sind, werden sie kaum von den Vorteilen des neuen Gesetzes profitieren können, obwohl auch sie unter hohem administrativem Aufwand leiden. Und da es immer heisst, dass unsere Landwirte unternehmerischer werden sollten, frage ich mich, warum das Unternehmensentlastungsgesetz nicht auch für sie gelten sollte. Eine Frage, welche die einflussreichen Interessenvertreter unserer Bauern mit dem zuständigen Bundesamt klären sollten!

Kolumne Nidwaldner Zeitung