In der Frühlingssession erlebte ich im Ständerat ein richtiggehendes Powerplay unserer Rebbaulobby. Die Winzer setzten sich mit ihren Anliegen bei allen Geschäften durch.

Damit unsere Weinbauern ihre Marktanteile im Wettbewerb mit anderen Weinnationen verteidigen können, erhöhte die kleine Kammer die Mittel für die Absatzförderung von Schweizer Wein auf jährlich 9 Millionen Franken. Zudem erreichten die Winzer, dass die Zehn-Jahres-Frist für die Neubepflanzung aus der Weinverordnung gestrichen wird. Eine gerodete Weinbau-Fläche bleibt nun womöglich für immer im Weinbaukataster, auch wenn sie nicht wieder mit Reben bepflanzt wird. Ebenso wurde die Einführung einer Klimareserve für unsere Winzer gutgeheissen. Sie soll als „Schwankungsreserve“ dienen, damit der Markt auch in Jahren mit schlechter Ernte mit ausreichend Schweizer AOC-Wein beliefert werden kann.

Obwohl ich ein bekennender Liebhaber von Schweizer Weinen bin, stimmte ich dagegen. Denn das aktuelle System – die Kantone legen die Höchsterträge für AOC-Weine nach Anhörung der Branchenorganisationen fest – funktioniert bestens, eine zusätzliche Regulierung auf Bundesebene ist unnötig. Es liegt in der unternehmerischen Verantwortung unserer Winzer, Vorräte zu bilden und unterschiedliche Erntemengen auszugleichen. Natürlich hat das Wetter einen grossen Einfluss auf die Erträge unserer Landwirte – unseren Weinproduzenten hier eine Sonderbehandlung zu gewähren, halte ich für eine Bieridee.

Kolumne Bauernblatt OW NW UR