Unsere Bauern tragen mit einem bunten Strauss von Massnahmen viel zur Biodiversität in der Schweiz bei, 19% der landwirtschaftlichen Nutzfläche dienen heute der Förderung der biologischen Vielfalt. Dennoch beschloss der Bundesrat im April 2022, dass Betriebe mit mehr als drei Hektaren offener Ackerfläche mindestens 3.5% davon als Biodiversitätsförderflächen ausscheiden müssen. Die Massnahme sollte eigentlich seit 2023 in Kraft sein, wurde aber zwei Mal verschoben.

Das neu zusammengesetzte Parlament versenkte nun die umstrittene Vorlage – nach dem Nationalrat beschloss in der Sommersession auch der Ständerat, auf die fix geforderten Öko-Flächen auf den Äckern zu verzichten. Damit ist die Vorschrift Geschichte, noch bevor sie überhaupt in Kraft treten konnte. Auch ich war der Meinung, dass unseren Bauern nicht immer weitere unentschädigte Auflagen aufgebürdet werden dürfen. Richtig ist der Entscheid auch im Hinblick auf unsere Ernährungssicherheit, da durch die Massnahme wertvolle Produktionsflächen verloren gegangen wären.

Trotzdem werden wir schon bald wieder intensiv über Natur, Artenvielfalt und Selbstversorgung diskutieren. Am 22. September entscheidet die Schweizer Bevölkerung an der Urne über die Biodiversitätsinitiative; die nächste Abstimmungsschlacht zwischen Bauernlobby und Öko-Lager ist absehbar. Die Freude über den Verzicht auf zusätzliche Biodiversitätsflächen durch National- und Ständerat sollte also nicht zu lange andauern – schon bald ist wieder Ihr Engagement gefragt, geschätzte Bäuerinnen und Bauern. Ich wünsche Ihnen einen schönen und ertragreichen Sommer!

Kolumne Bauernblatt OW NW UR