Bereits mehrmals habe ich an dieser Stelle von den teilweise hitzigen Diskussionen um die Teilrevision des Jagdgesetzes berichtet, von der Lockerung des bisherigen Schutzstatus für gewisse Wildtiere und vom offensichtlichen Stadt-Land-Graben in den eidgenössischen Räten. In der Sommersession waren Wolf & Co. wieder Thema und die meisten Differenzen zum Nationalrat konnten ausgeräumt werden – so hat auch der Ständerat die Kriterien für den Abschuss von Biber und Luchs wieder erhöht und jene für den Wolf weiter gelockert. In Zukunft sollen die Behörden Wölfe zum Abschuss freigeben dürfen, bevor Schaden entstanden ist. Umstritten waren die Bedingungen. Der Bundesrat wollte Abschüsse nur dann zulassen, wenn grosser Schaden droht und dieser nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhütet werden kann. Der Ständerat hat nun aber mit 25 zu 16 Stimmen beschlossen, zwischen 1. September und 31. Januar eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden zu ermöglichen – selbst dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. Zudem soll der Bundesrat auch die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Gut möglich, dass das Stimmvolk das letzte Wort haben wird, denn Umwelt- und Tierschutzverbände haben bereits ein Referendum in Aussicht gestellt. Natürlich hoffe ich, dass wir bei einer allfälligen Volksabstimmung auf die Unterstützung der Bauern zählen dürfen!

Kolumne im Bauernblatt, Nidwalden