Für viele ältere Autofahrer ist es eine unnötige Schikane: Mit Erreichen des siebzigsten Lebensjahres müssen sie alle zwei Jahren zur ärztlichen Kontrolle. Das will eine parlamentarische Initiative ändern, die sich für eine „Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. Auf das 75. Lebensjahr“ einsetzt und die in der Sommersession vom Ständerat angenommen wurde. Die kleine Kammer stimmte der Änderung zu – mit gesundem Menschenverstand, wie ich meine. Nicht, weil keines unserer Nachbarländer solche Kontrollen kennt, sondern weil die Lebenserwartung seit der Einführung vor 50 Jahren gestiegen ist und wir deutlich länger aktiv und leistungsfähig sind. In Zeiten, in denen über eine Erhöhung des Rentenalters diskutiert wird, wäre es unverständlich, die Mobilität der älteren Bevölkerung unnötig einzuschränken. Neu gibt es seit dem 1. Juli auch den „Fahrausweis light“, der nur für gewisse Fahrten gilt. So kann der Senior den Fahrausweis trotz medizinischer Defizite unter Umständen behalten, darf aber beispielsweise nur örtlich oder zeitlich beschränkt fahren. Eine sehr sinnvolle Neuerung finde ich, besonders in einem Kanton wie Nidwalden mit seinen vielen abgelegenen Heimetli!