Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative MEI ist wohl das umstrittenste Geschäft der Session, das entsprechend stark im Fokus der Medien und der Öffentlichkeit stehen wird. Auf dem Tisch liegt ein Vorschlag der ständerätlichen Kommission. Während der Nationalrat die Arbeitgeber im Wesentlichen verpflichten wollte, offene Stellen den Regionalen Arbeitsvermittlungen RAV zu melden, sieht das Modell vor, dass die RAV dem Arbeitgeber innert kurzer Frist geeignete Arbeitssuchende zuweist, die dieser zum Vorstellungsgespräch einladen muss. Erfolgt darauf keine Anstellung, muss der Arbeitgeber dies begründen. Diese Pflichten sollen nur bei Berufsgruppen und in Tätigkeitsbereichen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit zur Anwendung kommen.
Ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand also, der zuerst auch von Wirtschaftsvertretern und –verbänden kritisiert wurde. Inzwischen unterstützen sie den Vorschlag aber, da dieser bloss einen Bruchteil der Bürokratie der von der SVP geforderten buchstabengetreuen MEI-Umsetzung mit Höchstzahlen, Kontingenten und einem strikten Inländervorrang verursachen würde.
Ich habe dazu ein klare Meinung, für die ich im Rat einstehen werde. Der erwähnte Vorschlag erfüllt vier der fünf geforderten Elemente des Verfassungsauftrags und stellt eine gute Vorlage für die Weiterbearbeitung durch den Nationalrat dar. Er ermöglicht, dass die MEI in der vorgesehenen Frist von drei Jahren umgesetzt wird. Er ermöglicht eine eigenständige Lösung, die EU-kompatibel und wirtschaftsfreundlich ist. Und er beinhaltet den geforderten Inländervorrang. Für mich eine gute Lösung, obwohl die von den Initianten gefordeten Kontingente damit nicht eingeführt würden. Diesen Makel würde ich akzeptieren, da Kontingente unvereinbar sind mit den Bilateralen Vertägen, die für unsere Wirtschaft von grösster Bedeutung sind. Ziel muss es sein, dass in der Schlussabstimmung der Wintersession 2016 der Vorlage zugestimmt werden kann!