In meiner dritten Session erwartete mich einmal mehr ein reich befrachtetes Programm. Dabei waren für unser Land richtungsweisende Weichenstellungen wie die Unternehmenssteuerreform III, der überfällige Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs und die Armeebotschaft 16, aber auch Entscheide zur Heraufsetzung der periodischen Kontrolluntersuchung für ältere Autofahrer oder zur Lockerung des Schutzes von Schwänen. Ganz nach Sichtweise und Standpunkt ist jedes Geschäft wichtig – manche sind zwar nicht überlebenswichtig für unser Land, für die persönlich Betroffenen aber sehr wohl.

Den Kanton Nidwalden betraf die Motion meines Vorgängers Paul Niederberger, die „eine sachgerechte Regulation des Höckerschwans ermöglichen“ will. Der Ständerat überwies sie an den Bundesrat, der nun beauftragt wird, den Schwan in der eidgenössischen Jagdverordnung auf die Liste jener Arten zu setzen, deren Bestände reguliert werden können, bevor sich Konflikte wie in Buochs und Ennetbürgen abzeichnen.

Wichtig für die Schweiz aber auch für den Kanton Nidwalden war das Dossier der Unternehmenssteuerreform III. Nach einem eigentlichen Ping Pong zwischen den Räten wurden die letzten Differenzen in diesem wichtigen Dossier bereinigt, das die Konformität der Schweiz mit den international akzeptierten Steuerregeln herstellen soll. Dabei wurde darauf geachtet, dass die steuerliche Standortattraktivität wie auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes nicht leidet und gleichzeitig ausgewogene Steuereinnahmen gewährleistet bleiben. Der Ständerat beharrte bis zum Schluss auf einem höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, worauf der Nationalrat schliesslich einlenkte. Diese zusätzlichen Mittel sollen den Kantonen finanziellen Spielraum geben und erhöhen die Chancen, das angekündigte Referendum der SP zu überstehen. Denn nun stehen neben allen bürgerlichen Parteien, den wichtigen Wirtschaftsverbänden und dem Bundesrat auch sämtliche Kantone hinter der Reform.

Dann hatten wir auch über eine parlamentarische Initiative zu befinden, die sich für eine „Heraufsetzung der periodischen vertrauensärztlichen Kontrolluntersuchung für Senioren-Autofahrer vom 70. auf das 75. Lebensjahr“ einsetzte. Der Ständerat stimmte der Erhöhung zu – mit gesundem Menschenverstand, wie ich meine. Nicht, weil keines unserer Nachbarländer solche Kontrollen kennt, sondern weil die Lebenserwartung seit der Einführung vor 50 Jahren deutlich gestiegen ist und wir länger „gut im Saft“ sind. In Zeiten, in denen über eine Erhöhung des Rentenalters diskutiert wird, wäre es unverständlich, die Mobilität der älteren Bürgerinnen und Bürger unnötig einzuschränken. 

In der Hoffnung, dass die Wetterkapriolen nun endlich aufhören, wünsche ich Ihnen einen wunderbaren Sommer!

Kolumne „Stimme aus Bern“ – Neue Nidwaldner Zeitung